Firmenvertragsrechtsschutz: Was tun, wenn Kunden nicht zahlen?

Was ist ein Firmenvertragsrechtsschutz?

Ein Kunde verweigert die Zahlung, bemängelt eine erbrachte Leistung oder hält sich nicht an vertragliche Vereinbarungen? Solche Streitigkeiten können für Selbstständige und Unternehmen schnell teuer werden. Ein Firmenvertragsrechtsschutz kann dabei helfen, berechtigte Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren, ohne das volle Kostenrisiko eines versicherten Rechtsstreits allein tragen zu müssen.

Was ist ein Firmenvertragsrechtsschutz?

Der Firmenvertragsrechtsschutz ist eine spezielle Absicherung für rechtliche Auseinandersetzungen aus geschäftlichen Verträgen.

Unternehmer schließen regelmäßig Verträge mit Kunden, Lieferanten oder Dienstleistern ab. Kommt es dabei zu Meinungsverschiedenheiten, können Rechtsanwalts- und Gerichtskosten entstehen.

Ein gewöhnlicher Firmenrechtsschutz umfasst solche Konflikte aus dem eigentlichen Geschäftsbetrieb nicht automatisch.

Bei der ARAG lässt sich der Firmenvertragsrechtsschutz als Zusatzbaustein zu bestimmten Firmenrechtsschutztarifen vereinbaren.

Damit können Unternehmen ihre vertraglichen Interessen bei versicherten Streitigkeiten gerichtlich verfolgen.

Firmenvertragsrechtsschutz bei Streitigkeiten mit Kunden

Kunde zahlt die Rechnung nicht

Stellen Sie sich vor, Sie betreiben einen Handwerksbetrieb.

Sie haben eine Heizungsanlage installiert, die Arbeiten abgeschlossen und Ihrem Kunden die vereinbarte Rechnung gestellt.

Doch der Kunde bezahlt nicht. Stattdessen behauptet er, Ihre Arbeiten seien mangelhaft, und verweigert die Zahlung.

Jetzt stehen Sie vor einer schwierigen Entscheidung: Verzichten Sie auf Ihr Geld oder setzen Sie Ihre Forderung rechtlich durch?

Ein Firmenvertragsrechtsschutz kann unter den vereinbarten Voraussetzungen die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung übernehmen.

Kunde reklamiert eine angeblich mangelhafte Leistung

Nicht immer geht es ausschließlich um unbezahlte Rechnungen.

Ein Kunde verlangt beispielsweise eine kostenlose Nachbesserung, obwohl Sie der Ansicht sind, dass Ihre Leistung vertragsgemäß erbracht wurde.

Entsteht daraus ein Rechtsstreit, kann die Versicherung bei der Abwehr unberechtigter vertraglicher Ansprüche unterstützen.

Ob tatsächlich ein Mangel vorliegt und welche Ansprüche bestehen, muss rechtlich geprüft werden.

Kunde fordert sein Geld zurück

Auch Dienstleister, Händler und andere Gewerbetreibende können mit Rückzahlungsforderungen konfrontiert werden.

Ein Auftraggeber behauptet beispielsweise, eine vereinbarte Leistung sei nicht vollständig erbracht worden.

Kommt keine Einigung zustande, kann der Konflikt vor Gericht enden.

Der Firmenvertragsrechtsschutz kann die versicherten Kosten einer solchen Auseinandersetzung abdecken.

Welche Kosten übernimmt der Firmenvertragsrechtsschutz?

Bei einem versicherten Vertragsstreit können insbesondere folgende Kosten übernommen werden:

  • Gesetzliche Rechtsanwaltsgebühren
  • Gerichtskosten
  • Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger
  • Bestimmte Zeugen- und Verfahrenskosten
  • Kosten einer vereinbarten Wirtschaftsmediation

Die Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Tarif, den Versicherungsbedingungen und der vereinbarten Selbstbeteiligung.

Wichtig: Der Firmenvertragsrechtsschutz ist keine Forderungsausfallversicherung. Er ersetzt grundsätzlich nicht die offene Kundenrechnung selbst.

Er hilft vielmehr dabei, versicherte rechtliche Ansprüche durchzusetzen oder abzuwehren.

Firmenvertragsrechtsschutz für Handwerker, Dienstleister und Unternehmen

Nicht nur große Unternehmen können von einem Firmenvertragsrechtsschutz profitieren.

Gerade kleinere Betriebe können durch unbezahlte Rechnungen oder langwierige Vertragsstreitigkeiten finanziell belastet werden.

Besonders interessant kann diese Absicherung beispielsweise für folgende Branchen sein:

  • Handwerksbetriebe und Bauunternehmen
  • Installations- und Reparaturbetriebe
  • Dienstleistungsunternehmen
  • Händler und Produktionsbetriebe
  • Unternehmensberater und Freiberufler

Ob eine bestimmte Betriebsart versicherbar ist, muss individuell geprüft werden.

Weitere Informationen zu gewerblichen Absicherungsmöglichkeiten finden Sie unter Versicherungen für Firma und Gewerbe.

Firmenvertragsrechtsschutz oder Betriebshaftpflicht: Was ist der Unterschied?

Diese beiden Versicherungen werden häufig miteinander verwechselt.

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen im vereinbarten Umfang vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter, beispielsweise wegen Personen- oder Sachschäden.

Der Firmenvertragsrechtsschutz beschäftigt sich dagegen mit rechtlichen Auseinandersetzungen aus versicherten geschäftlichen Vertragsverhältnissen.

Ein Beispiel:

Beschädigt ein Handwerker bei der Arbeit fremdes Eigentum, kann dies ein Fall für die Betriebshaftpflicht sein.

Verweigert ein Kunde dagegen die Bezahlung einer ordnungsgemäß erbrachten Handwerksleistung, kann der Firmenvertragsrechtsschutz relevant werden.

Beide Versicherungen erfüllen unterschiedliche Aufgaben und können sich sinnvoll ergänzen.

Informieren Sie sich über weitere Möglichkeiten zur betrieblichen und privaten Absicherung.

Gibt es Firmenvertragsrechtsschutz ohne Wartezeit oder rückwirkend?

Was passiert, wenn der Kunde bereits nicht bezahlt und Sie noch keinen passenden Rechtsschutz abgeschlossen haben?

Bei einer klassischen Rechtsschutzversicherung sind bereits vor Versicherungsbeginn eingetretene Versicherungsfälle grundsätzlich nicht gedeckt. Zusätzlich können Wartezeiten gelten.

Die ARAG bietet jedoch auch einen Firmenrechtsschutz mit Soforthilfe an.

In der Premiumvariante kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar für einen bereits bestehenden Firmenvertragsstreit eine begrenzte außergerichtliche Unterstützung möglich sein.

Dafür gelten besondere Bedingungen. Insbesondere kann eine bereits erfolgte Kontaktaufnahme mit einem Anwalt oder ein eingeleitetes gerichtliches Verfahren dem rückwirkenden Schutz entgegenstehen.

Eine automatische Übernahme bereits entstandener Anwalts- oder Gerichtskosten ist damit nicht verbunden.

Deshalb gilt: Wenn Sie bereits Schwierigkeiten mit einem Kunden haben, sollten Sie zunächst prüfen lassen, welche Unterstützung in Ihrer konkreten Situation möglich ist.

Was kostet ein Firmenvertragsrechtsschutz?

Die Versicherungsbeiträge hängen unter anderem von der Betriebsart, dem gewünschten Versicherungsumfang und der gewählten Selbstbeteiligung ab.

Auch die Risikoeinstufung und die Annahmebedingungen des Versicherers spielen eine Rolle.

Ein individuell abgestimmter Versicherungsschutz ist deshalb sinnvoller als eine pauschale Beitragsangabe.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten bei Kundenstreitigkeiten?

Bei geschäftlichen Vertragsstreitigkeiten kommt es darauf an, welche Leistungen vereinbart wurden und welche vertraglichen Pflichten bestehen.

Beispielsweise regelt § 433 BGB die Pflichten beim Kaufvertrag.

Für Werkverträge, wie sie bei vielen Handwerksleistungen vorkommen, enthält § 631 BGB grundlegende Regelungen.

Ob eine Zahlung fällig ist, ein Mangel vorliegt oder Ansprüche berechtigt sind, hängt jedoch vom Einzelfall ab.

Häufig gestellte Fragen zum Firmenvertragsrechtsschutz

Zahlt der Firmenvertragsrechtsschutz, wenn mein Kunde nicht bezahlt?

Er kann bei einem versicherten Streit die Kosten der rechtlichen Durchsetzung übernehmen. Die unbezahlte Rechnung selbst wird dadurch grundsätzlich nicht ersetzt.

Ist Firmenvertragsrechtsschutz im normalen Firmenrechtsschutz enthalten?

Nicht automatisch. Bei der ARAG ist der Firmenvertragsrechtsschutz ein gesondert wählbarer Zusatzbaustein bestimmter Firmenrechtsschutztarife.

Kann ich mich absichern, wenn der Streit bereits begonnen hat?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein spezielles Soforthilfe-Produkt außergerichtliche Unterstützung ermöglichen. Eine individuelle Prüfung ist erforderlich.

Sind Streitigkeiten mit Lieferanten versichert?

Ja, Streitigkeiten aus bestimmten Lieferantenverträgen können zum versicherten Bereich gehören. Maßgeblich sind die Vertragsart und die vereinbarten Bedingungen.

Ist Firmenvertragsrechtsschutz für Kleinunternehmer sinnvoll?

Auch kleinere Unternehmen können von einer solchen Absicherung profitieren. Entscheidend sind die geschäftlichen Vertragsrisiken, die finanziellen Möglichkeiten und der konkrete Versicherungsbedarf.

Fazit: Firmenvertragsrechtsschutz kann Ihr Unternehmen schützen

Unbezahlte Rechnungen, Streitigkeiten über erbrachte Leistungen und Konflikte mit Lieferanten gehören zu den Risiken des Geschäftsalltags.

Ein passender Firmenvertragsrechtsschutz kann Ihnen helfen, Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen und die Kosten versicherter Vertragsstreitigkeiten besser zu kalkulieren.

Lassen Sie jetzt unverbindlich prüfen, welche Absicherung zu Ihrem Unternehmen passt.

Mein Name ist Sezer Horozoglu, zertifizierter Fachberater für Rechtsschutz bei der ARAG Hauptgeschäftsstelle Köln.

Ich berate Selbstständige, Handwerksbetriebe und Unternehmen persönlich in Köln oder bequem online.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungs- oder Rechtsberatung. Der tatsächliche Versicherungsschutz richtet sich ausschließlich nach den jeweils vereinbarten Versicherungsbedingungen.

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